Die Wohnanlage Im Sinnerthal in Neunkirchen hat insgesamt 24 Dauerwohnplätze. In der Wohnanlage wird jedem Bewohner die Möglichkeit geboten, seine Persönlichkeit zu entfalten. In diesem Sinne erhält er Hilfestellung und Unterstützung von jedem Mitarbeiter der Wohnanlage. Für Problemlösungen stehen dem Bewohner das gesamte Betreuungsteam und die Wohnanlagenleitung zur Seite.
Als übergeordnetes Ziel der Wohnanlage gilt das Hinführen der Bewohner zu selbständigeren Wohnformen, wie dies z. B. in der reha Wohnanlage Am Staden und in der reha Wohnanlage Am Hüttenpark möglich ist.
Für Personal und Bewohner stehen Pausenraum, Besprechungsraum und zwei Therapieräume für Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie zur Verfügung.
Waschen und Instandhaltung der Bett-, Leib- und Toilettenwäsche wird durch das Personal der Hauswirtschaft sicher gestellt. Die Grundreinigung der Wohnräume einschließlich dazugehörender Nasszellen wird ebenfalls vom Hauswirtschaftspersonal ausgeführt. Die notwendigen Reinigungsgeräte und -materialien werden vorgehalten und sind in eigenen Putzmittelräumen im Haus deponiert.
Selbstverständlich wird für unsere Bewohner durch das Betreuungspersonal und die Hauswirtschaft im Einzelfall auch hier Anleitung und Hilfestellung bei der selbstständigen Verrichtung einzelner Tätigkeiten angeboten.
Aufnahmekriterien
Die reha Wohnanlage Im Sinnerthal steht für Dauerwohnplätze ausschließlich Menschen offen, die in Werkstätten der reha gmbh und den angeschlossenen Tagesförderstätten betreut werden. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn eine rechtskräftige Kostenzusage eines Kostenträgers vorliegt oder der zur Aufnahme anstehende Bewohner die Unterbringungskosten als Selbstzahler aus eigenem Vermögen bestreitet und die vorgenannten Kriterien erfüllt.
Zielsetzung
Den behinderten Bewohnern der reha Wohnanlage Im Sinnerthal soll ein Lebensumfeld angeboten werden, das sich an ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen ausrichtet. Sie erhalten Hilfen, welche ihnen vor dem Hintergrund ihrer besonderen individuellen Situation ein Leben in weitgehender Normalität und Selbstbestimmung ermöglichen.
Bei der notwendigen pädagogischen und pflegerischen Begleitung und Unterstützung sowie den sozialen und therapeutischen Maßnahmen, ist es von großer Bedeutung, ganzheitlich orientiert zu arbeiten. Das bedeutet, den behinderten Menschen in seinen Alltagsvollzügen, seiner persönlichen Entwicklung, seinen Bedürfnissen und in seiner Umwelt entsprechend seinen Ressourcen zu fördern.
Gerade das breitgefächerte Berufsspektrum des Betreuungsteams ermöglicht es, den verschiedenen Anforderungen der Arbeit mit den behinderten Bewohnern gerecht zu werden.
Innerhalb eines strukturierten Rahmens werden den Bewohnern Orientierung, Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Unterstützungsleistungen werden unter Berücksichtigung der individuellen Veranlagung und Fähigkeiten angeboten, um aktiv an der Alltagsbewältigung und der Freizeitgestaltung innerhalb und außerhalb der Wohnanlage teilzuhaben.
Partnerschaft und Sexualität
Die meisten Bewohner der Wohnanlage leben alleine. Andere haben den Wunsch nach partnerschaftlichen Beziehungen. Partnerschaftliche Beziehungen sind Bestandteil des Lebens in der Wohnanlage. Die Mitarbeiter beraten im Einzelfall und geben die notwendige Unterstützung. Bewohner, die dauerhafte Beziehungen entwickelt haben, können in der Wohnanlage grundsätzlich die Möglichkeit nutzen, gemeinsam zwei Einzelzimmer mit Bad als einen abgeschlossenen Wohn- Schlafbereich zu nutzen.
Freizeit
Der Freizeitbereich beinhaltet einen wesentlichen Teil der Integration und dient darüber hinaus der Selbstfindung und kreativen Persönlichkeitsentfaltung.
Sie wird je nach individueller Kompetenz selbständig gestaltet oder von den Mitarbeitern entsprechend vorstrukturiert. Künftige Bewohner haben die Möglichkeit, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Zusätzlich werden regelmäßig innerhalb der Wohnanlage verschiedene Freizeitbeschäftigungen angeboten. Dies können einmalige Angebote sein oder auch solche in Kursform über längere Zeiträume. Grundsätzlich gilt, dass es sich hierbei um Angebote handelt, die nach freiem Ermessen genutzt werden können. Über das Jahr verteilt finden zahlreiche Ausflüge, Besichtigungen, Besuche kultureller Veranstaltungen, wie Kino-, Theater- und Konzertbesuche sowie Bildungsangebote u.ä. statt. Wochenend- und Ferienfreizeiten in Zusammenarbeit mit der Tagesförderstätte und der Werkstatt runden das Freizeitangebot ab.
Bewohnervertretung
Nach § 10 des Landesheimgesetz Saarland (LHeimGS) haben die Bewohner ein Mitwirkungsrecht in bestimmten Angelegenheiten des Heimbetriebes. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben wird alle vier Jahre ein Heimbeirat gewählt, der in unserer Einrichtung aus maximal drei Bewohnern besteht. Dieser vertritt die Interessen der Bewohnerschaft in Zusammenarbeit mit der Wohnanlagenleitung.